Preise

Unsere Preise richten sich nach dem JVEG, das neue Justizvergütungs- und
-entschädigungsgesetz.

Übersetzungsdienste: Die Abrechnung erfolgt nach der Anzahl der Zeilen, eine Zeile wird hierbei mit 55 Zeichen gerechnet, wobei Leerzeichen mitgerechnet werden! Enthält die Übersetzung keine lateinischen Schriftzeichen, gilt der Ausgangstext als Grundlage für die Berechnung.

Alle Sprachen kosten 1,75-2,05 Euro je Zeile, je nach Schwierigkeit des Textes.

Dolmetscherdienste: Die Abrechnung erfolgt nach Zeitaufwand.
Das Honorar beträgt 70-75,- Euro pro Stunde für Fahr- und Einsatzzeit zuzüglich Fahrtkosten.Bei größeren Entfernungen kann für die Fahrzeit und die Fahrtkosten eine Pauschale vereinbart werden.