Preise
Unsere Preise richten sich nach dem JVEG, das neue Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz.
Übersetzungsdienste: Die Abrechnung erfolgt nach der
Anzahl der Zeilen, eine Zeile wird hierbei mit 55 Zeichen gerechnet,
wobei Leerzeichen mitgerechnet werden! Enthält die Übersetzung
keine lateinischen Schriftzeichen, gilt der Ausgangstext als Grundlage
für die Berechnung.
Alle Sprachen kosten 1,75-2,05 Euro
je Zeile, je nach Schwierigkeit des Textes.
Dolmetscherdienste: Die Abrechnung erfolgt nach Zeitaufwand.
Das Honorar beträgt 70-75,- Euro pro Stunde für Fahr- und
Einsatzzeit zuzüglich Fahrtkosten.Bei größeren Entfernungen
kann für die Fahrzeit und die Fahrtkosten eine Pauschale vereinbart
werden.
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